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 Sherpa - Platten-Bremsenprüfstand nach neuer Richtlinie 10/2011.
September / Oktober 2011
 

Sherpa Autodiagnostik GmbH

 

Zum 01.10.2011 tritt in Deutschland eine neue Richtlinie für Bremsenprüfstände in Kraft. Diese neue Bremsenprüfstandsrichtlinie beinhaltet neue Vorgaben zum Prüfablauf und einer papierlosen Datenübertragung zwischen Prüfstand und standardisierter Prüfsoftware.

 
 

Alle ab dem 01.10.2011 in den Verkehr gebrachten Prüfstände unterliegen dieser neuen Bremsenprüfstandsrichtlinie. Bereits im Verkehr befindliche Bremsprüfstände haben bis zum 01.01.2020 Bestandsschütz und müssen bis dahin entsprechend der neuen Vorgaben ausgestattet oder ausgetauscht werden.

Die Vorgaben der neuen Bremsenprüfstandsrichtlinie haben weitreichende technologische Anpassungen erforderlich gemacht. So muss bei Plattenbremsenprüfständen u.a. die Auffahrtgeschwindigkeit gemessen und für den Prüfvorgang erfasst werden.

Darüber hinaus wurde die ASA Livestream Schnittstelle mit dem entsprechenden Übertragungsprotokoll installiert.

 
 

Anpassungen an Platten-Bremsenprüfständen laut Bremsenprüfstandsrichtlinie

  • Die Mindestlänge der Bremsprüfplatten muss 1,5 m betragen
  • Die tangentiale Schubkraft muss gemessen werden
  • Die Auffahrgeschwindigkeit muss zwischen 8 und 12 km/h liegen, dabei beträgt die min. Messzeit 0,4 Sekunden
  • Eine Messung, die nicht korrekt durchgeführt wurde, darf nicht angezeigt werden

Den Vorgaben der neuen Bremsenprüfstandsrichtlinie entsprechend hat die Fa. Sherpa Autodiagnostik GmbH den speziell entwickelten Plattenbremsenprüfstand Typ: "PPS 101 Eco D" im Programm. Der Plattenprüfstand Typ: "PPS 101 Eco D" entspricht somit der ab 01.10.2011 gültigen Richtlinie 10/2011 für Fahrzeuguntersuchungen nach StVZO.

 
Quelle: Sherpa Autodiagnostik GmbH - Herr Christian Leis - Vertrieb
 


   Sherpa Autodiagnostik GmbH
 
Sherpa Autodiagnostik GmbH
Am Industriepark 11
84453 - Mühldorf am Inn
Germany
 
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